Stadt verpachtet Kiosk auf Freizeitgelände Manzell
Ab 1. Januar 2025 kann das etwa 1.100 Quadratmeter große Gelände samt Kioskgebäude mit Umkleide-, Sanitär-, Müll- und Lagerräumen für fünf Jahre mit der Option auf fünf weitere Jahre gepachtet werden.
Das Freizeit- und Erholungsgelände Manzell mit einer Frei- und Liegefläche von rund 31 Hektar – inklusive Bolzplatz – liegt im Landschaftsschutzgebiet „Württembergisches Bodenseeufer“ und ist ein beliebtes Ausflugsziel der Einwohnerinnen und Einwohner aus Friedrichshafen und der Region. Zentraler Schutzzweck des Gebietes ist, die vorhandenen stadtnahe und innerstädtische Freiflächen für die naturverträgliche Erholung zu erhalten.
Rund 1.100 Quadratmeter des Geländes stehen für den gastronomischen Zweck zur Verfügung – das sind in etwa anderthalb Handballfelder. Die gastronomischen Betriebszeiten von frühestens 7 bis spätestens 23 Uhr sind abhängig von den Öffnungszeiten des Freizeit- und Erholungsgeländes Manzell, der Polizeiverordnung gegen Lärmbelästigung zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen sowie der Gaststättenerlaubnis.
Die Stadt rechnet mit mindestens 50.000 Besucher jährlich pro Saison, also durchschnittlich etwa 275 Besucherinnen und Besucher täglich. Die Umsatzpacht beträgt von 4 Prozent.
Teil des Pachtvertrags ist auch die vergütete Platzwarttätigkeit für das gesamte Areal. Von Mitte April bis Mitte Oktober gehören Platzaufsicht, Schließdienst und Reinigung der Sanitäranlagen, Pflege des gesamten Geländes inklusive Leerung der Mülleimer sowie die Meldung von Schäden an die Stadtverwaltung zum Aufgabengebiet.
Tragendes Thema für Gastronomiekonzept
Die gastronomische Fläche eignet sich gleichwohl zum Betrieb eines Bistros wie auch eines Biergartens. Das gastronomische Konzept soll dabei aber das tragende Thema des Freizeitgelände Manzell – Freizeit und Erholung in einem Landschaftsschutzgebiet – widerspiegeln.
„Wir setzen auf eine Gastronomie mit einem stimmigen Konzept“, sagt Bürgermeister Andreas Hein. „Angebot, Qualität und Service sowie das räumliche Freiflächenkonzept sollen die Lage und die Einbindung des Naturschutzgebietes berücksichtigen.“
Das Konzept soll bereits die wesentlichen Faktoren wie Kioskeinrichtung, Möblierung, Beleuchtung, Dekoration sowie die verwendeten Materialien darstellen, anhand von Skizzen, Zeichnungen oder Grafiken. Investitionsbereitschaft der Interessenten für die Anschaffung des Mobiliars und der Geräte wird vorausgesetzt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen außerdem Motivationsschreiben, Lebenslauf, Kostenkalkulation der Einrichtungsgegenstände, Mobiliar und Küchengeräte sowie einen Finanzierungsnachweis über die einzubringende Summe beinhalten und sofern vorhanden die Darstellung der bisher geführten Gastronomie sowie Beurteilungen von Fachzeitschriften.
Die Bewerbungsfrist endet am Mittwoch, 4. Dezember.
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen mit allen Anforderungen sind online unter www.ausschreibungen.friedrichshafen.de zu finden.
Bei Fragen steht Andrea Apfelbacher von der Abteilung Sport und Vereine zur Verfügung per E-Mail a.apfelbacher@friedrichshafen.de oder telefonisch unter 07541 203-3205 zur Verfügung.