Stadt gewinnt – von Brandenstein-Zeppelin scheitert
Damit ist das Urteil des Landgerichts Ravensburgs (LG Ravensburg) vom 20. Dezember 2021 rechtskräftig: Die Stadt hat auch vor den Zivilgerichten in allen Punkten recht bekommen.
„Dass das Urteil des Landgerichts Ravensburg nun rechtskräftig ist, ist für die Stadt, die Zeppelin-Stiftung und vor allem für alle Häflerinnen und Häfler eine richtig gute Nachricht. Für uns war und ist es sowieso völlig unverständlich, dass der Kläger mit seinen aussichtlosen Klagen seit Jahren die Gerichte und die Stadt unnötig beschäftigt“, betont Oberbürgermeister Andreas Brand. „Wir waren von Anfang an überzeugt, dass Albrecht von Brandenstein-Zeppelin auch mit dieser Klage scheitern wird, daran hat auch das Oberlandesgericht in seiner vorläufigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel gelassen.“
Mit Schriftsatz vom Montag, 16. Januar 2023 an das OLG Stuttgart hat der Kläger überraschend die Berufung zurückgenommen. Damit erübrigt sich die für 10. Februar 2023 angekündigte Entscheidung durch das OLG Stuttgart und das am 20. Dezember 2021 vom Landgericht Ravensburg verkündete Urteil wurde bereits unmittelbar am 16. Januar 2023 rechtskräftig: Das Landgericht Ravensburg hatte in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und der Stadt Friedrichshafen der Stadt Friedrichshafen recht gegeben. Angesichts der Aussichtslosigkeit der Klage hatte der zuständige Senat beim OLG Stuttgart dem Kläger bereits in der mündlichen Verhandlung am 28. November 2022 eine Rücknahme der Berufung nahegelegt. Seinerzeit lehnte von Brandenstein-Zeppelin dies noch ab.
Im Zivilprozess war es um behauptete Ansprüche von Brandenstein-Zeppelins aus einer Vergleichsvereinbarung aus dem Jahr 1923 gegangen. Im Zusammenhang mit dem Verkauf eines ZF-Aktienpakets an die Deutsche Bank AG im Jahr 1990 hatten Nachfahren von Ferdinand Graf von Zeppelin, unter ihnen auch Albrecht von Brandenstein-Zeppelin, ausdrücklich auf die nun geltend gemachten Ansprüche verzichtet. Albrecht von Brandenstein-Zeppelin hatte rund 30 Jahre nach diesem Verzicht dennoch geklagt und im Jahr 2019 eine Zahlung von etwa 11 Millionen Euro von der Stadt Friedrichshafen gefordert. Das Landgericht hatte diese Klage abgewiesen und zugleich einer Widerklage der Stadt Friedrichshafen stattgegeben. Die Widerklage hatte die Stadt erhoben, um künftig weitere Ansprüche auf derselben Grundlage zu verhindern.
Das LG Ravensburg hatte aufgrund der Klage und der Widerklage den Streitwert auf 15 Millionen Euro festgesetzt. Da das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig geworden ist und von Brandenstein-Zeppelin den Rechtsstreit vollständig verloren hat, muss er als unterlegener Kläger die Kosten des Verfahrens für beide Instanzen tragen, also nicht nur die eigenen Rechtsanwaltskosten, sondern auch die Gerichtsgebühren sowie die Rechtsanwaltskosten der Stadt anhand der gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Stadt Friedrichshafen hat damit einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber Albrecht von Brandenstein-Zeppelin in Höhe von etwa 320.000 Euro plus Zinsen.
„Albrecht von Brandenstein-Zeppelin ist mit einer weiteren rechtlichen Attacke und seinen absurden Ansprüchen gegenüber Stadt und Zeppelin-Stiftung völlig zu Recht gescheitert“, sagt Rechtsanwalt Dr. Andreas Dietzel, Clifford Chance Partnerschaft mbB. „Schon die Klage beim Landgericht Ravensburg war ohne Substanz und rechtlich völlig haltlos.“ Die Stadt wurde im Verfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart vertreten von den Clifford Chance-Rechtsanwälten Dr. Andreas Dietzel, Uwe Hornung und Dr. Paul Hauser.
Das nun entschiedene zivilrechtliche Verfahren beim LG Ravensburg und OLG Stuttgart reiht sich ein in mehrere Verfahren von Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin, die sich im Kern gegen die Stadt und die Zeppelin-Stiftung richten:
Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim waren Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic im Juni 2022 auf dem Verwaltungsrechtsweg endgültig gescheitert: Das Gericht wies die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das zugunsten der Stadt und des Landes Baden-Württemberg entschieden hatte zurück, die Revision wurde nicht zugelassen und auch keine Nichtzulassungsbeschwerde durch von Brandenstein-Zeppelin eingelegt. Das Urteil des VGH ist damit ebenfalls rechtskräftig. Zu dem verwaltungsrechtlichen Verfahren war die Stadt als Trägerin der Zeppelin-Stiftung beigeladen gewesen; Beklagter war das Land Baden-Württemberg. Die Kläger Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin hatten versucht, die Rechtmäßigkeit der Übertragung der Zeppelin-Stiftung an die Stadt Friedrichshafen im Jahr 1947 zu bestreiten mit dem Ziel, die „alte“ Stiftung wiederherzustellen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte mit seinem Urteil die vorangegangenen Entscheidungen des Regierungspräsidiums Tübingen im Dezember 2016 und des Verwaltungsgerichts Sigmaringen im Januar 2020. Alle Instanzen kamen zu dem Ergebnis, dass die beiden Kläger nicht einmal klagebefugt waren, es also ausgeschlossen ist, dass ihnen öffentlich-rechtliche Ansprüche gegen die Stadt oder das Land im Zusammenhang mit der Zeppelin-Stiftung zustehen könnten.
Sieben Klagen, gerichtet auf Akteneinsicht nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz, wurden im Oktober 2021 beim Verwaltungsgericht Sigmaringen zusammengefasst verhandelt – und auch hier scheiterten die beiden Kläger: Die Klagen wurden abgewiesen, die Kläger mussten die Kosten des Verfahrens tragen, eine Berufung wurde nicht zugelassen. Die Kläger haben einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, das Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist noch nicht abgeschlossen.
Info: Weitere Informationen zur Zeppelin-Stiftung und Hintergründe zu den Rechtsstreitigkeiten unter www.zeppelin-stiftung.de