Häfler Obstwiesenprogramm wird fortgeschrieben
Die Fördersätze für Schnittmaßnahmen und für die Grünlandpflege aus der bestehenden Förderrichtlinie von 1. Januar 2017 bleiben auch nach der inhaltlichen Fortschreibung des Programmes unverändert.
Die aktualisierte Förderrichtlinie sieht eine jährliche Förderung von Jungbaumschnitt, die Förderung des Baumschutzes bei Beweidung und die Förderung von Wildobst und klimaangepassten Obstarten vor. Die Grünlandförderung wird auf maximal fünf Hektar statt bis drei Hektar begrenzt.
Die Streuobstwiesen in Friedrichshafen haben eine lange Tradition. Sie sind geschützte Biotope, beleben das Orts- und Landschaftsbild und erhöhen die Lebensqualität. Außerdem fungieren sie oft als Genpools für alte Obstsorten.
Streuobstwiesen sind heutzutage oft unrentabel und brauchen eine regelmäßige Pflege und Erneuerung. Deshalb verschwinden sie seit Jahrzehnten mehr und mehr.
Mit den Fördermitteln aus dem Häfler Obstwiesenprogramm werden Landwirte und die Neupflanzung von Bäumen, die extensive Grünlandnutzung, Biodiversitätsmaßnahmen sowie die Vermarktung unterstützt.
Alle Informationen gibt es unter www.obstwiesen.friedrichshafen.de.