Dienstag, 22. Oktober 2024

Gastronomie im Bahnhof Fischbach zu verpachten

Die Stadt Friedrichshafen sucht zum 1. Januar 2025 einen neuen Pächter oder eine neue Pächterin für die Gastronomie im denkmalgeschützten Bahnhof Fischbach.
Bahnhof Fischbach: Klinkergebäude von außen

Gastronomie im Bahnhof Fischbach zu verpachten

Nachdem die bisherige Betreiberin der Gastronomie im Bahnhof Fischbach zum Jahresende aufhört, sucht die Stadt Friedrichshafen zum 1. Januar 2025 einen neuen Pächter oder eine neue Pächterin. Der Bahnhof Fischbach ist seit den 90er-Jahren für seine Gastronomie sowie Veranstaltungen überregional bekannt und hat einen hohen kulturellen Stellenwert. 

„Wir suchen jemanden, der mit guter Küche und einem gutem Gesamtkonzept überzeugt“, sagt Erster Bürgermeister Fabian Müller. „Der Ausflug in den Bahnhof Fischbach soll ein Erlebnis sein.“ 

Im ehemaligen, denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude befindet sich im Erdgeschoss die Gastronomie inklusive Biergarten mit bis zu 420 Sitzplätzen sowie im Ober- und Dachgeschoss zwei Personalwohnungen. Im Untergeschoss der Lokhalle befindet sich der Kühlraum und weitere Lagerflächen. Die Flächen werden zusammen mit einem Großteil des Inventars für fünf Jahre verpachtet. Die direkt angrenzende Lokhalle wurde im Jahr 1993 nachträglich angebaut und wird seitdem als Veranstaltungshalle genutzt. Den Veranstaltungsbetrieb in der Lokhalle verantwortet die Stadt Friedrichshafen. „Mit dem Graf-Zeppelin-Haus verfügt die Stadt bereits über Kompetenzen im erfolgreichen Betrieb und der Bespielung von Event-, Veranstaltungs- und Tagungsräumen. Diese Kompetenz wollen wir künftig auch für den Bahnhof Fischbach nutzen, um die Lokhalle optimal zu bespielen“, sagt Bürgermeister Andreas Hein. Grundsätzlich könnte aber auch der neue Pächter, nach vorheriger Abstimmung, Privatveranstaltungen und Events in der Lokhalle organisieren.

Wer Interesse hat, findet alle Informationen im Exposé – www.ausschreibungen.friedrichshafen.de – und schickt die Bewerbungsunterlagen bestehend ausBetriebskonzept mit ausführlicher Beschreibung der Speise- und Getränkekarte sowie einem Lebenslauf und – sofern vorhanden – Arbeitszeugnissen, einer Darstellung der bisher geführten Gastronomiebetriebe und Beurteilungen von Fachzeitschriften bis spätestens Samstag, 30. November am besten per E-Mail an das Amt für Vermessung und Liegenschaften, Susann von Langen, . Telefonische Rückfragen sind unter der Nummer 07541 203-4255 möglich.