Mittwoch, 20. November 2024

Für den Winterdienst gerüstet

Ob es in diesem Jahr weiße Weihnachten gibt – wer weiß das schon. Doch sollte Schnee in Friedrichshafen und den Ortschaften fallen, ist der Winterdienst bestens gerüstet.
Winterdienstfahrzeug in orange schiebt Schnee von der Straße
In zwei Schichten unterwegs: Der Winterdienst der Stadt Friedrichshafen.

Für die insgesamt rund 300 Straßenkilometer im Stadtgebiet, welche überwiegend von den Städtischen Baubetrieben bedient werden, stehen acht Räum- und Streufahrzeuge, fünf Schmalspurfahrzeuge und drei Kleintraktoren mit Schneepflügen und Salzstreuautomaten bereit. Ein Teil der innerörtlichen Kreis-, Landes- und Bundesstraßen wird dabei durch die Straßenmeistereien Tettnang und Markdorf abgedeckt.

Die Einsatzpläne der Stadt Friedrichshafen sind fertig, das Salzlager ist gefüllt und die Fahrzeuge gewartet. Die Salzsilos und die überdachten Lager sind mit 1.000 Tonnen Streusalz aufgefüllt. Dazu kommen 25 Tonnen Splitt, 25 Tonnen Splitt-Salz-Gemisch, 30.000 Liter Calciumchlorid-Lösung sowie 25 Tonnen Calciumchlorid-Flocken zur Feuchtsalzmischung.

Verteilt über das Stadtgebiet stehen insbesondere an Gefahrenstellen und Steigungen an 72 Standorten Streugutkisten mit einem Splitt-Salz-Gemisch. Das Splitt-Salz-Gemisch in den Streugutkisten dient in erster Linie den Handkolonnen der Städtischen Baubetriebe. Zudem können Kraftfahrer das Streumaterial als Anfahrtshilfe nutzen.

Wie in den Vorjahren wird im maschinellen Winterdienst fast ausschließlich Feuchtsalz FS 30 verwendet. Das ist bei wenig Schnee und häufiger Glätte am wirksamsten. In ökologisch besonders sensiblen Bereichen wie der Uferparkpromenade wird ausschließlich Splitt gestreut. An Überwegen, Treppen, steilen Rampen und an Bushaltestellen wird ein Splitt-Salz-Gemisch verwendet. Bei starkem und anhaltendem Schneefall und einer Schneedecke von mehr als drei Zentimetern wird nach einem Räumplan gearbeitet. Bei Glätte und geringem Schneefall kommt der Streuplan zum Einsatz.

Gefahrenstellen und sämtliche in geschlossener Ortslage verlaufende Bundesstraßen und andere vorrangige Straßen haben oberste Priorität. Straßen in denen Linien- und Schulbusse fahren sowie alle verkehrswichtigen Hauptverbindungen zu den einzelnen Ortsteilen gehören ebenfalls in die Dringlichkeitsstufe 1. Diese werden von den Mitarbeitern der Städtischen Baubetriebe als erstes bearbeitet.

Winterdienst geht täglich um 4 Uhr los 

Bei Glätte und Schneefall rücken die Mitarbeitenden der Städtischen Baubetriebe täglich um 4 Uhr aus. Als erstes werden verkehrswichtige Straßen für den ersten Berufsverkehr gesichert, um den Verkehrsfluss sicherzustellen. Das einmalige Räumen und Streuen des innerstädtischen Hauptverkehrsnetzes (Dringlichkeitsstufe 1) der Straßen und Plätze dauert pro Schicht abhängig von den Glätteereignissen und Schneemengen etwa zwei bis drei Stunden. Falls notwendig, werden am Tag auch mehrere Einsätze gefahren. Der Einsatz endet spätestens um 21 Uhr. 

Zudem ist ein 24-stündiger Bereitschaftsdienst eingerichtet. Zu dessen Aufgabe gehört es, sich über die Wettervorhersagen beim Deutschen Wetterdienst auf dem Laufenden zu halten. Außerdem werden an 16 besonders sensiblen Messpunkten in der Stadt die Straßenbedingungen mehrmals ab den frühen Morgenstunden bis zum Abend kontrolliert. Wenn es notwendig ist, werden die Einsatzkräfte telefonisch alarmiert und können innerhalb von 30 Minuten ausrücken.

Winterdienst in zwei Schichten

Im Winterdienst arbeiten die Mitarbeitenden in zwei Schichten. In jeder Schicht sind 40 Mitarbeitende im Einsatz. Es werden acht Lastkraftwagen und Unimogs, fünf Schmalspurfahrzeuge, drei Kleintraktoren und sieben Mannschaftswagen eingesetzt. Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie Radwege und Radfahrschutzstreifen werden von den Baubetrieben der Stadt geräumt und gestreut.

Fahrzeuge am Straßenrand behindern Räumfahrzeuge

Probleme machen den Fahrern der Räum- und Streufahrzeuge immer wieder am Straßenrand abgestellte Kraftfahrzeuge. Gerade in besonders schmalen Wohngebietsstraßen gibt es für die mit sperrigen Räumschilden ausgerüsteten Fahrzeuge oft kaum ein Durchkommen. In solchen Fällen können die Straßen nicht geräumt werden. Deshalb sollten die Autofahrer darauf achten, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern verbleibt.

Information zu den Dringlichkeitsstufen:

Dringlichkeitsstufe 1

Zu den Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 gehören besondere Gefahrenstellen und sämtliche in geschlossener Ortslage verlaufende Bundesstraßen und andere vorrangige Straßen. Straßen in denen Linien- und Schulbusse fahren sowie alle verkehrswichtigen Hauptverbindungen zu den einzelnen Ortsteilen gehören ebenfalls in die Dringlichkeitsstufe 1. Diese werden von den Mitarbeitern der Städtischen Baubetriebe als erstes bearbeitet.

Dinglichkeitsstufe 2

In die Dringlichkeitsstufe 2 eingestuft sind weitere wichtige Straßen wie die Hauptzubringerstraßen zu den Wohngebieten. Erst wenn die Straßen der Dringlichkeitsstufen 1 und 2 geräumt sind und der Verkehr reibungslos verläuft, werden die Straßen der Dringlichkeitsstufe 3 geräumt.

Dringlichkeitsstufe 3

Zu dieser Kategorie zählen alle Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung insbesondere Nebenstraßen in Wohngebieten.

Bei dauerhaft starkem Schneefall werden zunächst ausschließlich die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 geräumt, bis der Verkehr reibungslos verläuft. Erst danach können weitere wichtige Straßen der Stufe 2 berücksichtigt werden, während die Straßen der Dringlichkeitsstufe 3 vorläufig unberücksichtigt bleiben müssen.

Der kommunale Straßenwinterdienst dient vor allem der Sicherheit und Leichtigkeit des Fahrverkehrs, wobei Kraftfahrzeuge über die entsprechende Winterausrüstung verfügen müssen. Da nicht alle Straßen gleichermaßen von Schnee und Eis frei gehalten werden können, ist gemäß der Straßenverkehrsordnung die Fahrweise an die jeweiligen Straßen-, Sicht- oder Wetterverhältnissen anzupassen.