Antrag von Brandenstein-Zeppelins zurückgewiesen
Im Juni 2023 hatte Albrecht von Brandenstein-Zeppelin beim Amtsgericht Ulm einen Antrag auf Bestellung eines Notvorstandes für die seiner Meinung nach noch existierende, „alte“ Zeppelin-Stiftung eingereicht. Sein Ziel: Über diesen Notvorstand wollte er erneut versuchen, den Übergang der Zeppelin-Stiftung an die Stadt Friedrichshafen im Jahr 1947 anzugreifen. Das Amtsgericht Ulm hatte das Verfahren zuständigkeitshalber an das Amtsgericht Tettnang verwiesen, das den Antrag mit Beschluss vom 30. September 2024 zurückgewiesen hat: „Eine Bestellung eines Notvorstands für eine nicht existente Stiftung ist nicht möglich.“
Damit schließt sich das Amtsgericht dem Regierungspräsidium Tübingen an, das bereits 2016 einen Antrag von Brandenstein-Zeppelins abgelehnt hatte. „Dieses erneut eindeutige Ergebnis bestätigt: Die Zeppelin-Stiftung gehört zur Stadt Friedrichshafen“, betonte OB Brand. „Alle durchschaubaren Angriffe von Brandenstein-Zeppelins laufen ins Leere und werden zurecht regelmäßig von den Gerichten einkassiert.“
Vier Verfahren in neun Jahren verloren
Mit dem aktuellen Beschluss des Amtsgerichts Tettnang hat Albrecht von Brandenstein-Zeppelin inzwischen vier Verfahren, die sich seit 2015 im Kern gegen die Zeppelin-Stiftung bei der Stadt Friedrichshafen gerichtet haben, verloren:
Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim – dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes – waren Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic im Juni 2022 gescheitert: Das Gericht wies die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das zugunsten der Stadt und des Landes Baden-Württemberg entschieden hatte, zurück. Die Revision wurde nicht zugelassen. Zu dem verwaltungsrechtlichen Verfahren war die Stadt als Trägerin der Zeppelin-Stiftung beigeladen gewesen; Beklagter war das Land Baden-Württemberg. Die Kläger Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin hatten versucht, die Rechtmäßigkeit der Übertragung der Zeppelin-Stiftung an die Stadt Friedrichshafen im Jahr 1947 zu bestreiten mit dem Ziel, die „alte“ Stiftung wiederherzustellen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte mit seinem Urteil die vorangegangenen Entscheidungen des Regierungspräsidiums Tübingen aus dem Dezember 2016 und des Verwaltungsgerichts Sigmaringen im Januar 2020. Alle Instanzen kamen zu dem Ergebnis, dass die beiden Kläger nicht einmal klagebefugt waren, es also ausgeschlossen ist, dass ihnen öffentlich-rechtliche Ansprüche gegen die Stadt oder das Land im Zusammenhang mit der Zeppelin-Stiftung zustehen könnten.
Im Januar 2023 konnte ein Zivilrechtsstreit endgültig beendet werden, nachdem Albrecht von Brandenstein-Zeppelin seine Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart zurückgenommen hatte und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Ravensburgs rechtskräftig wurde: Im Zivilprozess war es um behauptete Ansprüche von Brandenstein-Zeppelins aus einer Vergleichsvereinbarung aus dem Jahr 1923 gegangen. Im Zusammenhang mit dem Verkauf eines ZF-Aktienpakets an die Deutsche Bank AG im Jahr 1990 hatten Nachfahren von Ferdinand Graf von Zeppelin, unter ihnen auch Albrecht von Brandenstein-Zeppelin, ausdrücklich auf die nun geltend gemachten Ansprüche verzichtet. Albrecht von Brandenstein-Zeppelin hatte rund 30 Jahre nach diesem Verzicht dennoch geklagt und im Jahr 2019 eine Zahlung von etwa 11 Millionen Euro von der Stadt Friedrichshafen gefordert. Das Landgericht hatte diese Klage abgewiesen und zugleich einer Widerklage der Stadt Friedrichshafen stattgegeben. Die Widerklage hatte die Stadt erhoben, um künftig weitere Ansprüche auf derselben Grundlage zu verhindern.
Im November 2023 wurden schließlich weitere Urteile des Verwaltungsgerichts Sigmaringen rechtskräftig: Geklagt hatten Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin in sieben Fällen auf Einsicht in Akten der Zeppelin-Stiftung bei der Stadt Friedrichshafen. Im Oktober 2021 hatte das VG Sigmaringen der Stadt bereits Recht gegeben: Die Klagen wurden abgewiesen, eine Berufung wurde jeweils nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung hatten die beiden Kläger wiederum einen Antrag auf Zulassung der Berufung eingelegt, diese dann aber im November 2023 zurückgenommen.
Weitere Informationen zur Zeppelin-Stiftung unter www.zeppelin-stiftung.de